10.11.2016 - 12 Übertragung der Befugnisse der Fördermittelbean...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grarnzow

Der Landkreis hat für die Kommunen die Koordination für den Breitbandausbau übernommen.

Um jedoch dem Landkreis die Befugnisse der Fördermittelbeantragung für den Breitbandausbau zu übertragen, bedarf es eines Beschlusses jeder Kommune, die in einem Fördergebiet liegt.

Die ersten Schritte hierfür sind erfolgt, als nächstes folgt die Ausschreibung der Beraterleistungen nach 3.3 Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausschreibung erfolgt europaweit.

Die Kommunen werden hierfür nicht finanziell belastet.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s im Stadtgebiet. Die Stadt Burg Stargard nimmt das Angebot des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an, die Fördermittel für das Projekt MSE 24_25 mit der Antragsnummer 832.5/10-16 03MV300114 und Beraterleistungen einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage