07.12.2016 - 9.16 Grundsatzbeschluss zum Erwerb der "Alten Münze"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rose

Erläutert die Beschlussvorlage und betont nochmals, dass es sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss handelt. Weiterhin informiert er noch einmal darüber, dass Informationen zum Kaufpreis bzw. zum Pächter im öffentlichen Teil nicht genannt werden. Konkrete Verträge werden erst im Nachhinein mit dem Eigentümer bzw. Pächter geschlossen und in der Stadtvertretung gesondert behandelt. Zusätzlich wird die Zustimmung der Kommunalaufsicht bei Grundstücksangelegenheiten gebraucht.

Dieser Grundsatzbeschluss entspricht den Zielen der Stadtvertretung bzgl. dem denkmalpflegerischen Bestreben und dem Erhalt dieses Denkmals sowie die Bewirtschaftung der Burganlage.

 

Herr Rösler

Fragt an, wie sich die Finanzierung dieses Vorhabens darstellt und ob ein Kauf auch ohne Pächter möglich wäre.

 

Antwort Herr Lorenz

Die Umsetzung dieses Vorhabens geht einher mit der Zustimmung der Kommunalaufsicht unter Vorlage entsprechender Verträge mit dem zukünftigen Pächter sowie ein ausgearbeiteter notarieller Vertrag zum Rückkauf des Erbbaupachtvertrages. Danach erfolgt die Beschlussfassung in der Stadtvertretung.

Die Finanzierung wird durch einen Beschluss zum Nachtragshaushalt vonnöten sein, da dies im aktuellen Haushalt nicht niedergeschrieben ist.

Der Rückkauf der „Alten Münze“ kommt nur mit einem Pächter der Gastronomie zustande.

 

In der nachfolgenden Diskussion positionieren sich die Mitglieder der Stadtvertretung zu dem Rückkauf des Gebäudes, um einem Verfall der Burganlage bzw. des Gebäudes entgegenzuwirken und um eine positive Entwicklung der Burganlage voranzutreiben.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt grundsätzlich zu, das Objekt „Alte Münze“ auf der Burganlage zurück zu kaufen und beauftragt den Bürgermeister die benannten Schritte zur Realisierung der beschriebenen Grundstücksgeschäfte vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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