07.03.2017 - 6.5 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2013 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Di., 07.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 12.394,40 EUR entnommen.
2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis.
3. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.625.724,31 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.919.667,93 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahmen) von -120.083,15 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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