07.06.2017 - 9.1 Neufassung der Feuerwehrkostensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 07.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rose
- informiert darüber, dass die BV in allen Ausschüssen befürwortet wurde
- letzte Kalkulation der Feuerwehrkosten wurde 1999 vorgenommen
- die vorliegende Satzung soll für den Zeitraum 2017-2021 gelten
Herr Lips
- weist daraufhin, dass das Schlauchboot fehlt und mit aufgenommen werden sollte
- im Hauptausschuss wurde darauf hingewiesen, dass das Schlauchboot hauptsächlich zur Lebensrettung eingesetzt wird und dass in diesen Fällen keine Kosten erhoben werden
- stellt die Lebensrettung mit dem Schlauchboot in Burg Stargard (Mühlenteich, Linde) in Frage
- schlägt möglichen Einsatz als Badeaufsicht (Camminer See, Gramelower See, Tollensesee) oder im Rahmen von Katastrophenschutzübung vor, welche kostenpflichtig sind
- wenn das Schlauchboot nur Arbeit und Kosten verursacht, aber nicht genutzt wird, sollte es abgegeben werden
Herr Herrmann
- weist daraufhin, dass Feuerwehr nicht für Badeaufsicht zuständig ist
- Boote kommen häufig bei Umwelteinsätzen, wie bei ausgelaufenem Öl, zum Einsatz, welches ordinäre Aufgaben der Schadensbekämpfung sind
- bittet das Schlauchboot ebenfalls mit all seine Folgekosten, wie der Überprüfung der Rettungswesten, mit in die BV aufzunehmen
Herr Rose
- zur nächsten Sitzungsrunde soll Kalkulation des Schlauchbootes geprüft und darüber gesondert abgestimmt werden
Abstimmungsergebnis Kalkulation Schlauchboot:
Zustimmung: | 14 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Beschluss:
Die Stadtvertretung bestätigt die Kalkulation der Feuerwehrkosten der Stadt Burg Stargard für einen Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2021 und beschließt die Satzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Burg Stargard (Feuerwehrkostensatzung).
Es werden folgende Kostentarife festgelegt:
Tarifteil 1 - Kosten für Personaleinsatz |
| kalkuliert | Vorschlag der Verwaltung | |
1.1. | Einsatz Kamerad | je Std. | 26,50 € | 26,50 € |
Tarifteil 2 - Kosten für Fahrzeugeinsatz |
|
|
| |
2.1. | TLF | je Std. | 58,58 € | 58,50 € |
2.2. | HLF | je Std. | 62,23 € | 62,00 € |
2.3. | VRW | je Std. | 45,88 € | 45,50 € |
2.4. | MZF | je Std. | 61,69 € | 61,50 € |
2.5. | LF 8 | je Std. | 53,18 € | 53,00 € |
Tarifteil 3 - Pauschalen |
|
|
| |
3.1 | Bei Fehlalarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard (durch fehlerhaft arbeitende Brandmeldeanlagen oder bei mutwilliger Fehlalarmierung) erfolgt die Kostenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Kostensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Kosten im Einzelfall gefordert werden können. | je Einsatz | 272,75 € | 272,50 € |
3.2 | Bei Türöffnungen durch die Freiwillige Feuerwehr Burg Stargard erfolgt die Kostenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Kostensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Kosten im Einzelfall gefordert werden können. | je Einsatz | 272,75 € | 272,50 € |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
27,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
92,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
108,3 kB
|