07.11.2017 - 6.1 Abschnittsbildung Straßenausbau 2. Bauabschnitt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- (BV liegt bereits vor)
- Datum:
- Di., 07.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Lorenz:
- macht Erläuterungen zur Abschnittsbildung lt. KAG M-V
- im Falle des Ausbaus des Wolfshofer Weges verhält es sich so, dass, wenn die Gemeinde den Beschluss zur Abschnittsbildung nicht fasst, ist die Gemeinde gezwungen, die gesamte Anlage abzurechnen
- d. h. alle Anlieger, die an der ausgebauten Straße liegen, werden veranlagt und müssen Straßenausbaubeiträge zahlen
- macht Erläuterungen zur Begrifflichkeit der Beitragspflicht
Herr Schaefer
- bittet um Erläuterung der Definitionen grundhafter Ausbau und Instandsetzung einer Anlage
- Herr Marquardt wird Herrn Schaefer die Definitionen schriftlich zukommen lassen
- Herr Schaefer weist darauf hin, das der örtliche Landwirt mit schwerer Technik die Straße sehr stark frequentieren
- besteht hier die Möglichkeit, den Landwirt in die Beitragspflicht einzubeziehen
Herr Kraft
- ist der Auffassung, dass die zeitlichen Grenzen einer Abschnittsbildung nicht eingehalten wurden – verliest Auszüge aus Gerichtsurteilen
- geht dabei auf die sachliche Beitragsplficht ein
- tendiert dazu, den gesamten Wolfshofer Weg umzulegen
- Herr Marquardt macht Erläuterungen zum Begriff sachliche Beitragspflicht
- lt. § 8 KAG M-V besteht die Möglichkeit, den Landwirt an den Kosten zu beteiligen
Auf Grund der Diskussion wird festgelegt, dass keine Abschnittsbildung für den Wolfhofer Weg in Alt Käbelicht gemacht wird.
Frau Kroh zieht die Beschlussvorlage zurück und lässt hierüber abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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