13.11.2017 - 7.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2015 der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo., 13.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 378.951,18 EUR entnommen.
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vom 13.11.2017 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2015 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.111.689,23 EUR bei einer Bilanzsumme von 26.253.424,51 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -53.274,90 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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