13.12.2017 - 9.2 Standort- und Trägerauswahl für Neubau einer Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- informiert über die Empfehlung des Hauptausschusses vom 05.12.2017, dass der Standort Quastenberg ebenfalls mit in die Betrachtung aufgenommen werden soll
- Papiermühlenweg hat sich bisher als Favorit rauskristallisiert, teilt nicht diese Meinung, da dort u. a. kein durchgängiger Fußweg und keine Wendemöglichkeit vorhanden sind
Herr Rösler
- es muss eine ausführliche Betrachtung vorgenommen werden
- alle Vor- und Nachteile abwägen
Herr Bergmann
- Papiermühlenweg eignet sich aufgrund der zeitnahen Umsetzbarkeit, Kindergartensituation dringlich
Herr Rose
- Augenmerk dieser BV auf Trägerauswahl
- bezüglich des Standortes wurde auch der Schulstandort betrachtet, allerdings wieder verworfen
- sollte noch ein anderer Standort in Frage kommen, kann dieser vorgeschlagen und in die Betrachtung mit aufgenommen werden
Herr Herrmann
- fragt, was alles in der Untersuchung/ Prüfung betrachtet wird, wie bauliche Machbarkeit, Bürgernähe, etc.
Herr Lorenz
- es werden städtebauliche Aspekte bzw. die mögliche Entwicklung der Wohngebiete mit einbezogen
- es werden dazu Abstimmungen mit dem Träger vorgenommen
Herr Bergmann
- bei der Studie werden die drei Standorte betrachtet
- in diesem Zusammenhang wird die Stadt Burg Stargard untersucht, dabei können auch noch andere geeignete Vorschläge unterbreitet werden
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt:
1. Als Träger für den Betrieb sowie auch für die Umsetzung des beabsichtigten Vorhabens soll das Trägerwerk Soziale Dienste, Rudolph-Breitscheid-Straße Nr. 25 aus 17109 Demmin fungieren.
2. Als Standort für einen Kita-Neubau sollen das „Areal am Rathaus“ (Flur 9, Flurstücke 160/1, 159/1 und 161), eine Freifläche im Bereich Papiermühlenweg 7 (Flur 7, Flurstück 164/4) sowie Quastenberg in Burg Stargard näher untersucht werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Träger des Vorhabens eine Planung / Machbarkeitsprüfung (Baurecht, Flächenbedarf, sonstige Betriebsvorschriften) zum benannten Standort zu erarbeiten, den jeweils zuständigen Ausschüssen und der Stadtvertretung vorzulegen sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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