23.05.2018 - 9.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2016 der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 23.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2016 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 220.994,64 EUR entnommen.
- Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 vom 23.04.2018 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2016 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.319.471,68 EUR bei einer Bilanzsumme von 26.272.672,83 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 0,00 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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