17.10.2018 - 9.1 Neufassung der Gestaltungssatzung der Stadt Bur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 17.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lorenz
- stellt den Stadtvertretern die Änderungen der Gestaltungssatzung sowie die jeweiligen Änderungen aus den Ausschüssen vor und geht auch auf die jeweiligen Änderungsanträge ein
Herr Rösler
- spricht Altkleidercontainer an, z.B. an der Mühle
- frag, ob man diese mit dieser oder anderer Satzung aus dem Sichtfeld bekommen könnte
- bittet sich mit diesem Thema besonders die Altstadt betreffend zu beschäftigen
Herr Bergmann
- bei Altkleidercontainern handelt es sich um einen fliegenden Bau
- wenn die Container bedruckt sind, dann handelt es sich um Werbeanlagen
Herr Lorenz
- wird von der Verwaltung geprüft
- es könnte auch persönliches Gespräch mit den Grundstückseigentümern gesucht werden
Herr Rose
- lässt zunächst über die eingereichten Änderungsanträge wie folgt abstimmen
9.1.1 Änderung des § 21 Türen und Tore der Gestaltungssatzung der Burg Stargard in BV 00SV/18/017-1
Vorlage 00SV/18/062 – Antrag SV Lips
Inhalt des Antrages:
Der § 21 (4) wird durch den eingefügten Satz 2 ergänzt:
(4) Außen angebrachte Hausbriefkästen sollen in Türen oder in der Türleibung eingearbeitet werden. Außen angehängte Hausbriefkästen sind zulässig. Vorgestellte Briefkastenanlagen sind zu beantragen, die Entscheidung hierzu wird nach örtlichen Gegebenheiten getroffen.
Abstimmungsergebnis Antrag SV Lips:
Zustimmung: | 1 |
Ablehnung: | 11 |
Enthaltung: | 0 |
9.1.2 Änderungsantrag zur Gestaltungssatzung zur BV 00SV/18/017-1
Vorlage 00SV/18/063 – Antrag SV Bergmann-CDU-Fraktion
Inhalt des Antrages
§ 6 Einfriedungen, Stützmauern und Vorgärten
… Die Einfriedungshöhe bei Vorgärten beträgt max. 0,85 m
§ 10 Dachdeckung/Sonstige Dachbauteile
Es sind nur Dachziegel (Material Ton) zu verwenden.
(2) Glänzendes Bedachungsmaterial ist nicht zulässig. Die Farbgebung der Ziegeldächer darf sich ausschließlich in dem Bereich rot bis rotbraun bewegen.
Zusätzlich
(6) Nur bei nach § 7 (1) zulässigen Pultdächern mit einer Dachneigung bis 30° dürfen folgende Dacheindeckungen verwendet werden:
- Blech in den Farben anthrazit und rot bis rotbraun in Doppel-Stehpfalztechnik
- Bitumen-, Kunststoffbahnen in den Farben anthrazit und rot bis rotbraun
Abstimmungsergebnis Antrag SV Bergmann-CDU-Fraktion:
Zustimmung: | 12 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,9 kB
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2
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140,1 kB
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