17.10.2018 - 9.1 Neufassung der Gestaltungssatzung der Stadt Bur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lorenz

- stellt den Stadtvertretern die Änderungen der Gestaltungssatzung sowie die jeweiligen Änderungen aus den Ausschüssen vor und geht auch auf die jeweiligen Änderungsanträge ein

 

Herr Rösler

- spricht Altkleidercontainer an, z.B. an der Mühle

- frag, ob man diese mit dieser oder anderer Satzung aus dem Sichtfeld bekommen könnte

- bittet sich mit diesem Thema besonders die Altstadt betreffend zu beschäftigen

 

Herr Bergmann

- bei Altkleidercontainern handelt es sich um einen fliegenden Bau

- wenn die Container bedruckt sind, dann handelt es sich um Werbeanlagen

 

Herr Lorenz

- wird von der Verwaltung geprüft

- es könnte auch persönliches Gespräch mit den Grundstückseigentümern gesucht werden

 

Herr Rose

- lässt zunächst über die eingereichten Änderungsanträge wie folgt abstimmen

 

9.1.1 Änderung des § 21 Türen und Tore der Gestaltungssatzung der Burg Stargard in BV 00SV/18/017-1

Vorlage 00SV/18/062 – Antrag SV Lips

 

Inhalt des Antrages:

Der § 21 (4) wird durch den eingefügten Satz 2 ergänzt:

(4) Außen angebrachte Hausbriefkästen sollen in Türen oder in der Türleibung eingearbeitet werden. Außen angehängte Hausbriefkästen sind zulässig. Vorgestellte Briefkastenanlagen sind zu beantragen, die Entscheidung hierzu wird nach örtlichen Gegebenheiten getroffen.

 

 

Abstimmungsergebnis Antrag SV Lips:

 

Zustimmung:

1

Ablehnung:

11

Enthaltung:

0

 

9.1.2 Änderungsantrag zur Gestaltungssatzung zur BV 00SV/18/017-1

Vorlage 00SV/18/063 – Antrag SV Bergmann-CDU-Fraktion

 

Inhalt des Antrages

§ 6 Einfriedungen, Stützmauern und Vorgärten

… Die Einfriedungshöhe bei Vorgärten beträgt max. 0,85 m

§ 10 Dachdeckung/Sonstige Dachbauteile

Es sind nur Dachziegel (Material Ton) zu verwenden.

(2) Glänzendes Bedachungsmaterial ist nicht zulässig. Die Farbgebung der Ziegeldächer darf sich ausschließlich in dem Bereich rot bis rotbraun bewegen.

 

Zusätzlich

(6) Nur bei nach § 7 (1) zulässigen Pultdächern mit einer Dachneigung bis 30° dürfen folgende Dacheindeckungen verwendet werden:

- Blech in den Farben anthrazit und rot bis rotbraun in Doppel-Stehpfalztechnik

- Bitumen-, Kunststoffbahnen in den Farben anthrazit und rot bis rotbraun

 

 

Abstimmungsergebnis Antrag SV Bergmann-CDU-Fraktion:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

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Herr Rose

-          lässt nun über die gesamte BV einschließlich der Änderungen abstimmen

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Neufassung der Gestaltungssatzung der Stadt Burg Stargard.

 

 

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Abstimmungsergebnis inkl. Änderungsantrag CDU-Fraktion:

 

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17731&selfaction=print