17.10.2018 - 9.11 B-Plan Nr. 22 "Sondergebiet Einzelhandel an der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Datum:
- Mi., 17.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lorenz
- an dem Standort soll keine andere Nutzung zugelassen werden, sollte freigehalten werden
- keine weiteren freien, stadtnahen Flächen für Einzelhandel
- gängiges Mittel einer Stadt dies per Satzung zu regeln
Herr Rösler
- fragt, ob Kommunalaufsicht konsultiert wurde
Herr Lorenz
- nein, da es rechtlich keine besonders schwierige Thematik ist
- Kommunalaufsicht ist nicht die Rechtsberatung der Städte und Gemeinden
- Planungsbüro hält entsprechend Fachleute vor, die die Verwaltung entsprechend beraten
- von Aldi keine Information, dass sie Problem damit haben
Herr Rose
- wurde damals vorhabenbezogen genauso genehmigt
Herr Granzow
- nach Beschlussfassung folgen Meldung an den LK MSE sowie öffentliche Bekanntmachung
Beschluss:
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee" der Stadt Burg Stargard.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen. Die Planungsabsicht ist dem Amt für Raumordnung und Landesplanung „Mecklenburgische Seenplatte“ anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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242 kB
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