17.10.2018 - 9.11 B-Plan Nr. 22 "Sondergebiet Einzelhandel an der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lorenz

- an dem Standort soll keine andere Nutzung zugelassen werden, sollte freigehalten werden

- keine weiteren freien, stadtnahen Flächen für Einzelhandel

- gängiges Mittel einer Stadt dies per Satzung zu regeln

 

Herr Rösler

- fragt, ob Kommunalaufsicht konsultiert wurde

 

Herr Lorenz

- nein, da es rechtlich keine besonders schwierige Thematik ist

- Kommunalaufsicht ist nicht die Rechtsberatung der Städte und Gemeinden

- Planungsbüro hält entsprechend Fachleute vor, die die Verwaltung entsprechend beraten

- von Aldi keine Information, dass sie Problem damit haben

 

Herr Rose

- wurde damals vorhabenbezogen genauso genehmigt

 

Herr Granzow

- nach Beschlussfassung folgen Meldung an den LK MSE sowie öffentliche Bekanntmachung

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee" der Stadt Burg Stargard.

 

Die Durchführung des Verfahrens erfolgt nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen. Die Planungsabsicht ist dem Amt für Raumordnung und Landesplanung „Mecklenburgische Seenplatte“ anzuzeigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage