12.11.2018 - 7.3 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2017 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 5.450,45 EUR entnommen.
  2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 30.10.2018 zur Kenntnis.
  3. Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.752.507,75 EUR bei einer Bilanzsumme von 26.769.153,28 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 0,00 EUR festgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage