10.04.2019 - 9.13 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Fichtenweg" der...

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Wortprotokoll

Herr Granzow

- stellt Änderungsantrag

- S. 6, 2. Ziel und Zweck sowie Inhalt der 4. Änderung, Zone 2: ab einer Tiefe von 20 Metern, gemessen von der westlichen Baugrenze, ist auf den Flurstücken 176/23, 176/24, 176/25, 176/26, 176/27, 176/67, 176/68, 176/69, 176/70 und 176/71 die Errichtung von Nebenanlagen, insbesondere und Nebengebäude ohne dauerhafte Wohnnutzung nach § 61 Absatz 1 Buchstabe b) Landesbauordnung M-V zulässig

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag Granzow:

 

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

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Beschluss:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 10.04.2019 der Stadtvertretung Burg

Stargard und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634, der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts

(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung mit Planteil als Satzung.

Die Begründung mit dem Planteil wird gebilligt.

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der

Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden

kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

12

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage