17.10.2019 - 6.1 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- hierzu: Frau Franke, Leiterin Hauptamt
- Datum:
- Do., 17.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Franke
- macht Ausführungen zur neuen Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO M-V)
sitzungsbezogene AWE für die Mitglieder der GV
AWE für Bürgermeister
AWE für die stellv. Bürgermeister
monatlicher Sockelbetrag für GV außer Bürgermeister und deren Stellvertreter
- Rückwirkung der Änderung der Satzung zum 01.07.2019 möglich, jedoch schlägt die Verwaltung vor, die Änderungen ab 01.01.2020 in Kraft treten zu lassen
- weist auf die haushaltsrechtlichen Auswirkungen hin
Die Mitglieder der GV diskutieren über die einzelnen Punkte und legen folgendes fest:
- Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
- monatliche AWE für den Bürgermeister 1.000,00 €, Antrag Herr Voith
Zustimmung: | 5 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 0 |
- ein monatlicher Sockelbetrag wird nicht gezahlt
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
- die stellv. Bürgermeister erhalten keine AWE
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
- in Kraft treten der Änderung der Satzung rückwirkend zum 01.07.2019
Zustimmung: | 3 |
Ablehnung: | 3 |
Enthaltung: | 0 |
Somit tritt die Änderung am 01.01.2020 in Kraft.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin.
Der § 7 (Entschädigungen) erhält folgende Fassung:
- Die Gemeindevertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von ……… Euro.
- Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von ……….. Euro.
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von …….. Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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