14.11.2019 - 6.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Voß erläutert dien Sachverhalt zur Beschlussvorlage.

Herr Jünger gratuliert den Anwesenden zur erfolgten Wahl in die Gemeindevertretung und gibt Hinweise und Anregungen zu den einzelnen Entschädigungsformen und Beträgen der neuen Verordnung. Er weist auf die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und der Gemeindevertreter für die Gemeinde hin.

Im Anschluss legen die Gemeindevertreter fest, über die einzelnen Sätze der Aufwandsentschädigung und das Inkrafttreten gesondert abzustimmen.

 

1. Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €

    AE:  Zustimmung: 11Ablehnung: 0Enthaltung: 0

 

2. Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister in Höhe des

    Höchstsatzes 1.200,00 €

    AE:  Zustimmung: 11Ablehnung: 0Enthaltung: 0

 

3. Die stellv. Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste Stellvertretung 

    20% (240,00 €), für die zweite Stellvertretung 10% (120,00 €) der monatlichen

    funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters.

    AE:  Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 2

 

4. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene

    Aufwandsentschädigung erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe

    von 30,00 €.

    AE:  Zustimmung: 6Ablehnung: 0Enthaltung: 5

 

 

5. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt rückwirkend ab dem 1.7.2019 in Kraft

    AE:  Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 0

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow.

 

In § 7 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt:

 

-          Die Gemeindevertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene

Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.

 

-          Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 Euro.

 

-          Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste

Stellvertretung 20.% (240,00 Euro) und für die zweite Stellvertretung

10% (120,00 Euro) der monatlichen funktionsbezogenen

Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Dabei ist es unerheblich, ob die

Vertretung ausgeübt wird.

 

-          Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 erhalten, erhalten einen monatlichen

Sockelbetrag in Höhe von 30,00 Euro.

 

       - Diese Änderung der Hauptsatzung tritt rückwirkend ab dem 01.07.2019 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19874&selfaction=print