14.11.2019 - 6.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Voß erläutert dien Sachverhalt zur Beschlussvorlage.
Herr Jünger gratuliert den Anwesenden zur erfolgten Wahl in die Gemeindevertretung und gibt Hinweise und Anregungen zu den einzelnen Entschädigungsformen und Beträgen der neuen Verordnung. Er weist auf die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und der Gemeindevertreter für die Gemeinde hin.
Im Anschluss legen die Gemeindevertreter fest, über die einzelnen Sätze der Aufwandsentschädigung und das Inkrafttreten gesondert abzustimmen.
1. Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €
AE: Zustimmung: 11Ablehnung: 0Enthaltung: 0
2. Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister in Höhe des
Höchstsatzes 1.200,00 €
AE: Zustimmung: 11Ablehnung: 0Enthaltung: 0
3. Die stellv. Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste Stellvertretung
20% (240,00 €), für die zweite Stellvertretung 10% (120,00 €) der monatlichen
funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters.
AE: Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 2
4. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe
von 30,00 €.
AE: Zustimmung: 6Ablehnung: 0Enthaltung: 5
5. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt rückwirkend ab dem 1.7.2019 in Kraft
AE: Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow.
In § 7 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt:
- Die Gemeindevertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.
- Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 Euro.
- Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste
Stellvertretung 20.% (240,00 Euro) und für die zweite Stellvertretung
10% (120,00 Euro) der monatlichen funktionsbezogenen
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Dabei ist es unerheblich, ob die
Vertretung ausgeübt wird.
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 erhalten, erhalten einen monatlichen
Sockelbetrag in Höhe von 30,00 Euro.
- Diese Änderung der Hauptsatzung tritt rückwirkend ab dem 01.07.2019 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,3 kB
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