04.12.2019 - 10.6 Ausübung Wahlrecht zwischen Gesamtabschluss und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard entscheidet sich verbindlich, auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen nach § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten. Gleichzeit ist damit die Erstellung eines Beteiligungsberichtes erstmals für das Haushaltsjahr 2019 verpflichtend (Umkehrschluss zu § 176 KV M-V).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

16

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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