13.09.2010 - 6.1 Zweitwohnungssteuer Burg Stargard

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beisheim fragt, wer ist Inhaber einer Zweitwohnung?

Herr Strauch fragt, müssen die Inhaber der Zweitwohnung diese im Meldeamt angemeldet haben und wie erfolgt die Kontrolle?

Frau Matner beantwortet die Fragen.

Herr Beisheim will wissen, wieviel Einnahmen in Groß Nemerow und Cammin durch die Zweitwohnungssteuer erwirtschaftet werden.

 

Es werden Einnahmen in Groß Nemerow in Höhe von 28.800 EUR und in Cammin in Höhe von 20.900 EUR jährlich erzielt.

 

Herr Lips fragt, ist ein Mietspiegel für Burg Stargard bereits erarbeitet?

Frau Matner gibt die Auskunft, dass dieser noch nicht vorliegt, jedoch erarbeitet werden muss.

 

Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

-          § 3 (3) ist zu streichen

-          § 3 (1) ist das Wort Gemeindegebiet durch Stadtgebiet zu ersetzen

 

Mit den Änderungen sind alle Ausschussmitglieder einverstanden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Burg Stargard.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2024&selfaction=print