17.06.2020 - 9.2 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg- bestehend aus Begründung und Planzeichnung zu.

2. Der Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg - bestehend aus Begründung und Planzeichnung und  den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3) sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage