17.06.2020 - 9.9 Beschluss über die Aufhebung einer Veränderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rösler ist der Meinung, dass sich die Veränderungssperre ausschließlich auf die Art, sprich auf den Handel, bezieht. Ist der Auffassung, dass für den Abriss des Gebäudes die Aufhebung der Sperre nicht erforderlich sei. Äußert Bedenken gegenüber dem Eigentümer. Sieht die Gefahr, dass mit der Aufhebung der Handelsstandort weg ist, wenn eine Wohnbebauung stattfindet.

Herr Lorenz informiert, dass der Abriss genehmigungsfrei ist. Durch die Aufhebung der Sperre sei eine Hürde weg, damit das Baugenehmigungsverfahren voran geht. Herr Lorenz ist optimistisch, was den Neubau des Aldis angeht.

 

Herr Schmerse und Herr Michalek melden ebenfalls Bedenken zum Neubau Aldi an.

Herr Bergmann bittet um Zustimmung, man solle dem Eigentümer Vertrauen entgegenbringen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 22 „Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee“ der Stadt Burg Stargard aufzuheben.

Die Aufhebung der Veränderungssperre ist dem Bauamt und der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzuteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

9

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2