17.06.2020 - 10.1 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Antrag Fraktion Die Linke
- Datum:
- Mi, 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler kann nicht nachvollziehen, dass die Aufwandsentschädigungen erhöht werden sollen, die Mittel im HH 2020 gar nicht eingeplant sind, so wie im Antrag begründet.
Die AfD-Fraktion Stargard wird dem Antrag so nicht zustimmen.
Stellt den Antrag die AWE des Stadtvertretervorstehers von 350 € auf 320 € zu mindern.
AE Antrag Herr Rösler: Ja: 2Nein: 7Enth.: 3
Beschluss:
Der § 9 Entschädigung der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
1. Die Stadt Burg Stargard gewährt Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach der Entschädigungsverordnung M-V vom 6. Juni 2019
2. Eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten monatlich
- der Stadtvertretervorsteher 350 €
- die Fraktionsvorsitzenden 150 €
- die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 40 €