20.08.2020 - 7.9 Grundsatzbeschluss - Änderung B-Plan Nr. 3 "Gew...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Rose macht Erläuterungen zum Sachverhalt der BV. Er weist darauf hin, dass im Bereich des Mischgebietes nicht darauf geachtet wurde, dass es prozentual Wohnbebauung und Gewerbe geben muss, daher wäre es bei dieser Einhaltung trotz Umwidmung nicht möglich zu bauen .

 

Ein privater Antragsteller hat die Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, ob eine Fläche im B-Planbereich Nr. 3 „GG Nord“ von derzeit eingeschränktem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden kann. Auf einer der Flächen besteht der Wunsch ein EFH mit rein privater Nutzung zu errichten. Da die Flächen seinerzeit mit erheblichen Fördermitteln erschlossen worden sind, wären in diesem Zusammenhang mögliche Folgen zu berücksichtigen.

 

Der Antragsteller ist anwesend und stellt sein Anliegen vor.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einem Bauleitplanverfahren zur Anpassung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Nord“ (Anlage) an die vorhandene Bebauung / Nutzung grundsätzlich zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu veranlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

0

Ablehnung:

3

Enthaltung:

4

 

 

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Anlagen zur Vorlage