12.10.2020 - 6.4 9. Änderung zum B-Plan Nr. 1 "Rowa West" der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Borchardt macht Erläuterungen zur BV.

 

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf stimmt dem Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf - bestehend aus der Begründung und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Planzeichnung zu.
  2. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Begründung und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage