15.10.2020 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 10 "Am Friedhofsweg" der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine aktuelle Anlage zur Planzeichnung des B-Planes wurde allen Gemeindevertretern vor der Sitzung übergeben.

 

Herr Dr. Anke und Herr Lunow verlassen den Sitzungsraum auf Grund Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V.

 

Frau Trautmann macht Erläuterungen zu den Änderungen des Plankonzeptes.

Insbesondere geht es um die Festlegung der Geschossigkeit der Gebäude und den Bestandsschutz der Grenzen zum Wald (15,25 m).

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow stimmt dem Entwurf zum B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow - bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung - zu.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung mit der FFH-Prüfung zu unterrichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage