15.10.2020 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 10 "Am Friedhofsweg" der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Do, 15.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eine aktuelle Anlage zur Planzeichnung des B-Planes wurde allen Gemeindevertretern vor der Sitzung übergeben.
Herr Dr. Anke und Herr Lunow verlassen den Sitzungsraum auf Grund Mitwirkungsverbot § 24 KV M-V.
Frau Trautmann macht Erläuterungen zu den Änderungen des Plankonzeptes.
Insbesondere geht es um die Festlegung der Geschossigkeit der Gebäude und den Bestandsschutz der Grenzen zum Wald (15,25 m).
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow nachfolgender Beschluss gefasst:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow stimmt dem Entwurf zum B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow - bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung - zu.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Begründung, der FFH-Vorprüfung sowie der Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung mit der FFH-Prüfung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,4 MB
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650,4 kB
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3
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909,1 kB
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4
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2,5 MB
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