03.12.2020 - 6.4 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Linscheidt macht Erläuterungen zum Sachverhalt der BV.

 

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 60.864,11 EUR entnommen.
  2. Weiterhin wird der allgemeinen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 5 der GemHVO-Doppik zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag in Höhe von 216.185,43 EUR entnommen.
  3. Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfungsvermerk des Rechnungs-prüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
  4. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 2.413.093,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 4.490.756,74 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 259.692,85 EUR festgestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage