02.03.2021 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung der Klarstellung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Braun macht Erläuterungen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Herr Fulda weist darauf hin, dass im nördlichen Bereich, außerhalb des festgelegten Geltungsbereiches, Gebäude für Wohnzwecke genutzt werden.

Herr Schaefer bittet darum, dass diese Flächen zum Innenbereich ergänzt werden.

 

Herr Braun erläutert an Hand der Planzeichnung, um welche Flurstücke die Satzung erweitert werden soll.

Dies sind im Folgenden:

Flur 1, teilweise die Flurstücke: 3/15; 4/2; 5/3, vollständig: 2/3; 4/3; 4/4; 5/4

 

Flur 2, teilweise: 1/2 und 5/2

 

Flur 3, vollständig 2/2

 

Herr Braun wird die Planzeichnung ändern und den überarbeiteten Plan der Verwaltung vorlegen.

 

Alle Gemeindevertreter sprechen sich für die Ergänzung der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellenungs- und Ergänzungssatzung des OT Leppin, mit den obenen genannten Flurstücken, aus.

 

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Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal nachfolgender Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin in der Gemeinde Lindetal.

 

  1. Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt dem Entwurf über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin – bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung – zu.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin in der Gemeinde Lindetal ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet/Homepage.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die

Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

Herr Braun verlässt die Sitzung um 19:50 Uhr.

 

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Abstimmungsergebnis mit Änderungen:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage