24.03.2021 - 9.5 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 357.691,65 EUR entnommen.      
  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 vom 29.09.2020 zur Kenntnis.
  1. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.452.345,57 EUR bei einer Bilanzsumme von 27.907.387,45 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 626.694,19 EUR festgestellt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage