06.05.2021 - 6.4 B-Plan Nr. 5 "Sondergebiet Photovoltaik Georgen...

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Wortprotokoll

Herr Opitz macht Ausführungen zum Sachverhalt der BV. Während eines Gespräches mit der Freiraumplanung Kuhnart, hat Herr Opitz einige Hinweise gegeben. So sollen Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumreihenpflanzungen vorgenommen werden. Weiterhin sollen die Abstände der zu pflanzenden Bäume vergrößert werden.

Im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger ist die Pflege der neu gepflanzten Bäume für 5 Jahre festgelegt. Herr Opitz bittet den Zeitraum für die Entwicklungspflege der Bäume bis zum Ende der Standzeit der PV-Anlage zu verlängern und den Vertrag dahingehend zu ändern. Weiterhin ist der Rückbau der Anlage im städtebaulichen Vertrag geregelt. Ein Brandschutzkonzept wird erstellt und mit der Gemeinde abgestimmt.

Herr Rosenthal macht Ausführungen zur Löschwasserversorgung und zur Einfriedung des Geländes.

 

Herr Salow fragt an, wo der Sitz der Firma sein wird, welche die Anlage betreibt.

Herr Rosenthal teilt mit, dass der Sitz im Land Brandenburg sein wird und macht Ausführungen zur Gewerbesteuer. So bleiben 70 % der Steuern in der Gemeinde.

Weiterhin hat Herr Salow Fragen zum Artenschutz und bittet darum, dass die Monitoringberichte zum Artenschutz an die Gemeinde übergeben werden.

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgender Beschluss gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf beschließt den Planentwurf des

Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf.

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf mit der Begründung einschl. Umweltbericht und Artenschutzbeitrag sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einschl. Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag einzuholen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage