08.06.2021 - 6.1 Beschluss über die Herstellung des Einvernehmen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di, 08.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lorenz
Grund zur Herstellung des Einvernehmens ist der bestehende Fusionsvertrag zwischen der Stadt Burg Stargard und des Amtes Burg Stargard Land. Darin ist festgeschrieben, dass bei Investitionen, welche die Stadt tätigt, die auch die Gemeinden betreffen, das Einvernehmen hergestellt werden muss.
Herr Lorenz macht Ausführungen zum derzeitigen Verwatlungsgebäude. Neben Defiziten, wie fehlender Barrierefreit, ungünstiger Erschließung und problematischer Raumstruktur aus brandschutztechnischer Sicht, ist die vorhandene Nutzfläche zu gering zur Umsetzung des Raumbedarfs der Stadtverwaltung. Es fehlt ein Saal für Versammlungen und die öffentlichen Ratssitzungen. Für Sitzungen der Stadtvertretung muss auf Räume außerhalb der Verwaltung zugegriffen werden.
Herr Lübke macht Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachung/Variantenuntersuchung für das Vorhaben Neubau/Sanierung der Marktstraße 5 und 7 (Bürgerhaus). Das Institut Public Management wurde von der Stadt Burg Stargard beauftragt, die finanzielle Wirtschaftlichkeit der Handlungsalternativen zu ermitteln. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass der Neubau Bürgerhaus die wirtschaftlichere Alternative ist. Bezogen auf die finanzielle Wirtschaftlichkeit weist sie einen negativen Kapitalwert von -1.639.948,79 € aus.
Die Sanierung/Erweiterung des Bestandsgebäudes weist mit -2.955.409,34 € einen negativen Kapitalwert aus. Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse zeigen, dass ein Neubau Bürgerhaus die kostenwirtschaftlichere Variante ist.
Nach den Ausführungen stellen die Mitglieder des Amtsausschuses Fragen.
Herr Rösler
Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit einer enormen Materialverteuerung zu rechnen und fragt an, wie alt die Zahlen für die vorliegende Berechnung seien. Die Kosten für den Neubau Bürgerhaus würden sich dann in 2022 erhöhen.
Herr Lübke antwortet, dass auch die Kosten für die Sanierung der Mühlenvilla steigen würden. Die Preissteigerungen treffen demnach beide Alternativen.
Frau Kroh
Fragt an, wie alt die Zahlen der Kosten sind und mit wievile Prozent eine Preissteigerung einkalkuliert wurde.
Die Zahlen wurden von August 2020 eingerechnet. Die Kostenerhöhung liegt bei 6-8 %, so Herr Lübke
Herr Lorenz erläutert die formellen Voraussetzungen für das Verfahren. Sollten die Kosten nach der Ausschreibung viel höher sein als geplant, müsse so oder so neu beraten und entschieden werden. Weiterhin macht Herr Lorenz Ausführungen zu den Ansichten und zur Nutzung des neuen Bürgerhauses.
Herr Stegemann befürwortet die Sanierung/Neubau Bürgerhaus in der Marktstraße. Interessant sei, was künftig an Umlagekosten auf die Gemeinden zukommt.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land nimmt den aktuellen Planungsstand sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / Variantenuntersuchung für das Vorhaben Neubau/Sanierung der Marktstraße 5 und 7 (Bürgerhaus) zu Kenntnis und stellt das Einvernehmen für die Durchführung des Bauvorhabens her.
Anlagen zur Vorlage
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