26.08.2021 - 8.9 Sporthalle vor Verfall und Einsturz bewahren!

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Granzow

-          Fachfirma hat Holzschutzgutachten (Herr Nagler aus Ballwitz) erstellt

-          festgestellt, dass große Teile im Auflagebereich der Stiele (Träger) und auch die Auflager der Dachträger (Fichte/Tanne – zu Brettschichtholz bzw. Konstruktionsvollholz) durch zwei Pilze befallen sind

-          weißer Porenschwamm und Rindenpilz, sorgen bei hoher Holzfeuchte für große Schädigung des Holzes

-          zusätzlich wurde Statiker (Herr Opp - B7 Ingenieure GmbH aus Neubrandenburg) hinzugezogen

-          aus beiden Berichten müssen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, um vorhandene Statik nicht zu gefährde

-          an Nordseite der Halle sind im Bereich der Schadstellen zusätzliche stählerne oder hölzerne Laschen zur baustatischen Ertüchtigung anzubringen, wird durch Statiker vorgegeben

-          gegen Eindringen von witterungsbedingter Feuchtigkeit von außen sind entsprechende wasserableitende Schutzmaßnahmen (Blechkappen oder Abdeckungen) anzubringen

-          im Fußbereich der Stiele sowie der Balkenköpfe der Dachträger ist Verkleidung beispielsweise mit Zinkblech auszuführen

 

-          Ausblick auf kurzfristige umzusetzende Sanierungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen:

-          zeitnaher Austausch der baustofflich schadhaften hölzernen Bereiche der Hallenstützen und -binder und Ersatz der hölzernen Querschnitte durch adäquate baustofflich geeignete Querschnittsergänzungen (Holzbauteile)

-          Montage von zusätzlichen stählernen Adaptern und/ oder Verbindungsmittel zur Sicherstellung eines schub- und zugsicheren Kraftschlusses zwischen den bestehenden hölzernen Tragwerksteilen und den ergänzenden Bauteilquerschnitten

-          Durchbildung von baukonstruktiven, für die Ableitung von Niederschlagswasser besonders geeigneten Bauteilanschlüssen

-          Sicherstellung einer jährlichen Wartung bzw. Begehung der wesentlichen hölzernen Tragwerksteile, die der Witterung weiterhin ausgesetzt sind, durch eine fachkundige Person

-          Diese Arbeiten sollten in Verbindung der anstehenden Fassadensanierung durchgeführt werden!

-          Anfang September sollen Zuarbeiten fertig sein, dann sollte schnell gehandelt werden

 

Herr Weber

-          bittet, eine langfristige Lösung zu finden und kein Provisorium

 

Herr Michalek

-          stellt Antrag, die Formulierung wie folgt abzuändern, da bereits Gutachten vorliegen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gutachten für die Sporthalle einzuholen, welches speziell auf den Zustand der tragenden Holz-Konstruktion eingeht und deren Restlebenszeit ermittelt und ggf. Handlungsempfehlungen ausspricht die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für die Sporthalle im eigenen Ermessen zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis Antrag Michalek:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

 

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für die Sporthalle im eigenen Ermessen zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage