26.08.2021 - 8.2 B-Plan Nr. 26 "Solarpark Bargensdorf" der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Braun

-          informiert die Ausschussmitglieder über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf „Solarpark Bargensdorf“

-          im Aufstellungsbeschluss war die angegebene Fläche noch etwas größer, hat sich um die Lagerhalle und die Einfahrt verringert, Fläche beträgt 4,73 Hektar

 

Herr Frehse

-          erkundigt sich, ob das mit dem Geld irgendwo geregelt ist

 

Herr Granzow

-          ist im städtebaulichen Vertrag so geregelt

-           

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard - bestehend aus Begründung mit dem Umweltbericht und Planzeichnung zu.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus Begründung mit dem Umweltbericht und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Vorentwurf und Begründung mit dem Umweltbericht zu unterrichten. .

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage