26.08.2021 - 8.3 B-Plan Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Braun

-          laut Baugrundgutachten kann der Boden nicht so viel Niederschlagswasser aufnehmen

-          daher verkleinert sich Fläche für die Baugrundstücke, nur noch ca. 6-7 Baugrundstücke

-          so entsteht zusätzlich zu den Grundstücken ein Spiel- und Sportbereich und eine Abstandsfläche

 

Herr Frehse

-          sieht bei Platzregen Probleme für den Fichtenweg

 

Herr Granzow

-          es werden sogar nur ca. 5 Baugrundstücke entstehen

-          Niederschlagswasser soll nicht gänzlich eingeleitet werden

-          daher wurden größere Grundstücke gewählt

-          Versiegelungen dürfen nicht wasser- und luftdicht sein

 

Herr Rösler

-          Entwässerung für den gesamten Bereich Quastenberg müsste überarbeitet werden

 

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg Stargard. Der überarbeitete Entwurf der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzfachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg Stargard mit der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzbeitrag sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung" und im Internet.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einschließlich Artenschutzfachbeitrag einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage