24.08.2021 - 8.1 Festlegung der Kapazität der Grundschule "Klett...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Franke macht Ausführungen zum Sachverhalt der BV.

Lt. Schulkapazitätsverordnung M-V legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen. Dabei ist für jeden einzelnen Unterrichtsraum auszuweisen, wie viele Schüler/innen in diesem Raum beschult werden können. Lt. Verordnung hat jeder Schülerarbeitsplatz einen Bedarf von 1,9 m².

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt für die Grundschule „Kletterrose“ eine Aufnahmekapazität von 344 Schülerinnen und Schülern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage