29.09.2021 - 10.13 B-Plan Nr. 26 "Solarpark Bargensdorf" der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rösler merkt an, dass die AfD-Fraktion hier zustimme, da keine Natur zerstört werde und der Müll auf dem Stück Land verschwinde.

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard - bestehend aus Begründung mit dem Umweltbericht und Planzeichnung zu.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus Begründung mit dem Umweltbericht und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Vorentwurf und Begründung mit dem Umweltbericht zu unterrichten. .

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage