29.09.2021 - 10.14 B-Plan Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Datum:
- Mi, 29.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmerse kritisiert, dass ihn die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung zur Abführung des Regenwassers nicht überzeuge. Daher werde er nicht zustimmen.
Herr Rösler hat ebenfalls bedenken bzgl. der ordnungsgemäßen Abführung des Regenwassers. Außerdem empfiehlt er der Verwaltung die Ausschreibung der geschaffenen Grundstücke um höhere finanzielle Einnahmen für die Stadt zu sichern.
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
- Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg Stargard. Der überarbeitete Entwurf der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzfachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Alte Gärtnerei" der Stadt Burg Stargard mit der Begründung einschließlich Planzeichnung und Artenschutzbeitrag sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung" und im Internet.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einschließlich Artenschutzfachbeitrag einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
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