30.11.2021 - 6.1 Beschluss über die erneute Auslegung der Klarst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Braun macht Erläuterungen zu den Ergänzungsflächen.

 

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Beschluss:

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin in der Gemeinde Lindetal, auf Grund der Änderung des Geltungsbereichs, öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet/Homepage.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage