06.04.2022 - 9.4 Aufstellungsbeschluss zur Textsatzung der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Michalek kritisiert, dass als das Grundstück verkauft wurde nur eine Bungalowbebauung (1-stöckig) vom Käufer vorgesehen war. Jetzt solle jedoch ein 2-stöckiges Gebäude entstehen. Er spricht von einer Täuschung des Eigentümers.

Herr Lorenz antwortet, dass der damalige Verkauf ein einfacher Grundstücksverkauf war. Der nun gestellte Bauantrag regele sich über das Baurecht. Da die Satzung eine 2-geschossige Bebauung zuließe verstieße der Grundstückseigentümer nicht gegen das Baurecht.

Frau Sievert fragt nach, ob beim Verkauf des Grundstücks klar war, wer der Käufer sei.

Herr Lorenz antwortet, dass den Stadtvertretern immer der Käufer bei Grundstücksangelegenheiten genannt werde.

Herr Rösler plädiert dafür, dass eine Holzfassade zugelassen werde, wenn der 2-geschossige Bau schon nicht verhindert werden könne.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ als Textsatzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage