06.04.2022 - 9.8 Ausbau eines ländlichen Weges zwischen Gramelow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gohrs erläutert den Antrag

 

Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Im Beschlusstext wird der zweite Satz von „Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen, wie die Ausschreibung und Vergabe der Vorplanungsleistung (LP2) vorzunehmen.“ geändert in: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendigen Grundstücksangelegenheiten zu klären, die einen grundhaften und geförderten Ausbau ermöglichen.“

 

Der Änderungsantrag liegt den Stadtvertretern schriftlich vor. (Anlage zur Beschlussvorlage)

 

Herr Rösler erläutert den Änderungsantrag.

Herr Mietzner weist darauf hin, dass eine Vermessung erfolgen muss bevor man die Grundstücksangelegenheiten klären kann.

Herr Pilke möchte mehr Informationen zu möglichen Fördermitteln sowie Kosten haben bevor er einer Planung zustimme.

Herr Lorenz erläutert, dass das Mindeste eine Vorplanung und eine Vermessung sei, um eine Kosteneinschätzung vornehmen zu können. Auch ein Fördermittelantrag sei ohne Vorplanung und Kostenschätzung nicht möglich. Wenn eine Finanzierung aus dem Haushalt nicht möglich sei, müsste noch ein Beschluss der Stadtvertretung folgen. Eine Vorplanung ist auch für die Stadtvertreter nötig, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.

Herr Rösler kritisiert den Ansatz von 20.000 Euro. Er ist der Meinung eine Grobübersicht wäre ausreichend und die Grundstücksangelegenheiten müssten geklärt sein. Er fühlt sich nicht mitgenommen.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

10

0

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, für den ländlichen Weg zwischen Gramelow und Cammin einen grundhaften Ausbau anzustreben.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen, wie die Ausschreibung und Vergabe der Vorplanungsleistung (LP 2), vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

4

4

 

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Anlagen zur Vorlage