06.04.2022 - 9.10 Durchführung von digitalen Sitzungen und Aussch...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Sievert erläutert den Antrag

Herr Rösler zieht Parallelen zum Landkreis, der bereits zum Teil digitale Sitzungen abhält. Er liest aus einem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vor, welcher digitale Sitzungen im Kreistag befürwortet.

Herr Lorenz merkt an, dass es bei diesem Antrag um den Kreistag des deutschlandweit größten Landkreises ginge, nicht jedoch um die Stadtvertretung einer Kleinstadt.

Frau Sievert plädiert nochmals für die Zustimmung zum Antrag. Sie würde sich dabei nicht auf den Wortlaut festlegen wollen.

Herr Weber gibt zu bedenken, dass die zu erwartenden Kosten und technische Umsetzbarkeit nicht klar wären.

Herr Rösler schlägt vor, das Thema in die Ausschüsse zu verweisen.

Herr Menzel kritisiert den Vergleich Herrn Röslers zwischen Landkreis und Stadt. Er merkt auch an, dass die Öffentlichkeit der Sitzungen dann zu groß wäre, was Risiken birge.

Frau Sievert würde gern über konkrete Umsetzungsmaßnahmen reden.

Herr Philipp merkt an, dass es bisher keinen Passus in der Kommunalverfassung gebe, der eine digitale Sitzung vorschreibt. Dazu müsse der Öffentlichkeitsgrundsatz gegeben sein, was einen erheblichen Aufsatz mit sich brächte (Bsp. Zusätzliche Moderation, hohe techn. Ausstattung).

Herr Michalek weist auf die Erfahrung aus dem Kreistag hin, dass der Aufwand nicht zu unterschätzen sei.

Herr Schmerse bezweifelt einen hohen finanziellen Aufwand.

Herr Rösler verweist auf andere Kommunen, die digitale Sitzungen bereits anbieten.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt,

  1. dass ihre Sitzungen in Präsenz und in Videokonferenz stattfinden, um Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern unter besonderen Umständen (eigene Risikoabwägung bei Vorerkrankungen, Quarantäneumstand durch direkte Erkrankung oder indirekten Beteiligung an einer Quarantänemaßnahme) eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Sitzungen zu ermöglichen.
  2. Dies Umsetzung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und kann zeitlich befristet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

10

1

 

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Anlagen zur Vorlage