21.07.2022 - 6.6 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 21.07.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Opitz macht Erläuterungen zum vorhabenbezogenen B-Plan.
Herr Salow fragt an, ob bekannt sei, dass die Anwohner eine Art Entschädigung für den Bau der Anlage erhalten. Nennt ein Beispiel in Prenzlau, wo Windkrafträder stehen und die Anwohner 500 €/Jahr erhalten.
Herr Opitz verneint das, da es sich hier um eine Solaranlage handelt.
Beschluss:
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf nachfolgende Beschlüsse gefasst:
- Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt dem Vorentwurf über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6 „Sondergebiet 2 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung zu.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sondergebiet 2 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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