10.11.2022 - 13.18 Antrag der AfD-Fraktion: Marie-Hager-Kunstverei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.18
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janett Segeth
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Stadtvertretung stellt fest und beschließt:
1. Die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Soziales am 3.5.2022:
„Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die eine Förderung des Marie-Hager-Kunstvereins durch die Stadt zur Deckung des Eigenanteils für die Projektförderung zur Schaffung einer Verkaufsgalerie in der Bachstraße in Burg Stargard von 2.500 Euro pro Jahr beinhaltet. Dabei soll der Betrag für das Jahr 2022 nicht aus dem Budget der Vereinsförderrichtlinie entnommen werden, da die Antragsfrist bereits verstrichen sei, sondern eine andere Deckung gefunden werden. Für die folgenden Jahre soll ein Antrag über die Vereinsförderrichtlinie möglich sein. (Abstimmung: ja 8 / nein 0 / Enthaltung 0)“
und der Beschluss 00SV/22/033-1 des Hauptausschusses am 17.5.2022:
„Der Hauptausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, dem Antrag des Marie-Hager-Kunstvereins auf Projekt-bzw. Personalkostenbezuschussung zuzustimmen. Die Zuwendung ist zweckentsprechend zu verwenden und maximal für den beantragten Projektzeitraum zu gewähren. (Abstimmung: ja 9 / nein 0 / Enthaltung 0)“
wurde durch den Bürgermeister nicht umgesetzt und der Marie-Hager-Kunstverein hat bis heute das zugesagte Geld nicht erhalten, welches der Bürgermeister nun an eine Bedingung knüpft, die nicht in der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Soziales oder im eigentlichen Beschlusstext des Hauptausschusses steht. Damit handelt der Bürgermeister wider dem einstimmigen Willen der Ausschüsse und derer Beschlüsse.
2. Die Stadtvertretung stimmt dem Antrag des Marie-Hager-Kunstvereins auf Projekt-bzw. Personalkostenbezuschussung, lt. dem Projektantrag der Anlage zum Beschluss 00SV/22/033-1, zu und weist den Bürgermeister an, den beantragten Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro für das Jahr 2022 umgehend auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die Zuwendung ist zweckentsprechend zu verwenden und wird maximal für den beantragten Projektzeitraum gewährt.
3. Die Darstellung des Bürgermeisters, geäußert im Hauptausschuss am 17.5.2022: „Herr Lorenz beschreibt das Auftreten des Vereins im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales als eher „unglücklich“. Demnach wäre die Arbeit des Vereins allein ehrenamtlichen Helfern sowie aufgrund des Platzmangels im Hager-Haus nicht mehr aufrechtzuerhalten, was an sich schon widersprüchlich ist.“ weist die Stadtvertretung als unbegründet zurück.
4. Die Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Marie-Hager-Kunstverein, aus dem Jahre 2014, die dem Verein Räumlichkeiten für seine Tätigkeiten zusagt, die durch den Umbau und die aktuelle Nutzung des Marie-Hager-Hauses nicht mehr gegeben sind, wird unter der Mitwirkung der Ausschussvorsitzenden für Wirtschaft, Kultur und Soziales überarbeitet und die neue Vereinbarung durch die Stadtvertretung beschlossen -ohne Abhängigkeit vom beantragten Zuschuss aus Zweitens.
5. Die Stadtvertretung erkennt die Autonomie und Selbstbestimmung der Vereine an. Eine direkte oder indirekte Einmischung und Einflussnahme durch Vertreter der Stadt ist abzulehnen. Der Bürgermeister wird von seiner obersten Dienstbehörde angewiesen, zur Kommunikation mit den Vereinen deren offizielle Kontaktdaten zu verwenden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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