30.11.2022 - 6.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2021 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 30.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Salow hat Rücksprache gehalten, dass man als GV die Möglichkeit hat an einer Schulung teilzunehmen, damit man die JA‘s lesen und nachvollziehen kann und das Amt dies bezahlen muss. Herr Opitz merkt an, dass alle GV zum HA eingeladen waren und Frau Linscheidt hätte offene Fragen dann dort beantwortet. Dies hätte Herrn Salow nicht gereicht. Für die Zukunft möchte Herr Salow geschult werden bevor er dann dies entscheidet. Ihm geht es auch um Haftungsfragen. Herr Opitz klärt dies beim ASL ab, ob eine Schulung möglich ist.
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2021 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 22.601,21 EUR entnommen.
- Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.05.2022 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2021 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.830.671,97 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.471.049,25 EUR und einem Jahresergebnis von 0,00 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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