29.03.2023 - 11.6 Bestätigung zur Beschlussempfehlung des Aufsich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Datum:
- Mi., 29.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Michalek verweist auf die Anlage der Beschlussvorlage. Welche weiteren Objekte wären verkaufsbereit?
Herr Lorenz informiert, dass es keine konkreten Absichten zum Verkauf einzelner Objekte gibt, der Aufsichtsrat sich jedoch damit im Einzelfall befassen würde.
Herr Rösler: Der Protokollauszug geht zu weit. Beschlussfassung zur Erhöhung der Mieten unter Top 11 des Protokolls der 56. AR-Sitzung WoWi bereits am 06.07.2020 gefasst worden. Über diesen Beschluss wurde nicht informiert. Der Beschluss wurde nicht vom Bürgermeister umgesetzt vor der Bürgermeisterwahl. unehrlicher Vorgang.
Nach Hinweis von Herrn Michalek und kurzer Diskussion wird der Beschlusstext folgendermaßen angepasst:
“Die Stadtvertretung Burg Stargard bestätigt die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der Wohnungswirtschaftgesellschaft mbH und beauftragt den Bürgermeister als Vertreter der Gesellschaft, die Umsetzung der einzelnen Punkte (Protokollauszug siehe Anlage) diese gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen.
Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die Geschäftsführung, in Abstimmung mit dem Gesellschafter sowie nach Einvernehmensherstellung mit dem Aufsichtsrat, befugt ist, nötige Mietanpassungen entsprechend Gesellschaftszweck, Marktlage und zur Sicherung der Liquidität eigenständig vorzunehmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Burg Stargard bestätigt die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates der Wohnungswirtschaftgesellschaft mbH und beauftragt den Bürgermeister als Vertreter der Gesellschaft, die Umsetzung der einzelnen Punkte (Protokollauszug siehe Anlage) diese gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen.
Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die Geschäftsführung, in Abstimmung mit dem Gesellschafter sowie nach Einvernehmensherstellung mit dem Aufsichtsrat, befugt ist, nötige Mietanpassungen entsprechend Gesellschaftszweck, Marktlage und zur Sicherung der Liquidität eigenständig vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573,9 kB
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