29.03.2023 - 11.2 Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rösler: Ist eine geheime Wahl möglich? Ist eine Wahl von einzelnen

Personen möglich oder nur die ganze Liste?

Herr Philipp: Die Kommunalaufsicht wurde dazu befragt und ist zu folgender Einschätzung (gleich der rechtlichen Auffassung der Verwaltung) gekommen: Es handelt sich bei der Schöffenwahl um keine Wahl im kommunalrechtlichen Sinne durch die Stadtvertretung. Diese Aufgabe fällt dem Gericht zu. Wenn ein Stadtvertreter eine Änderung der Liste wünscht, kann er/sie einen entsprechenden Änderungsantrag bringen, über den dann abzustimmen ist.

Herr Rösler stellt einen Antrag auf Wahl einzelner Personen der Liste. Dazu solle die Liste auf den Tisch und für jeden einzelnen mit ja, nein und enthalten gestimmt werden.

Herr Lorenz weist darauf hin, dass er in seiner Funktion als Bürgermeister verpflichtet wäre, einem entsprechenden Beschluss zu widersprechen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dem Amtsgericht Neubrandenburg die in der Vorschlagsliste (siehe Anlage) eingetragenen Schöffenkandidaten für die Amtszeit 2024-2028 vorzuschlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage