29.03.2023 - 11.2 Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Datum:
- Mi., 29.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler: Ist eine geheime Wahl möglich? Ist eine Wahl von einzelnen
Personen möglich oder nur die ganze Liste?
Herr Philipp: Die Kommunalaufsicht wurde dazu befragt und ist zu folgender Einschätzung (gleich der rechtlichen Auffassung der Verwaltung) gekommen: Es handelt sich bei der Schöffenwahl um keine Wahl im kommunalrechtlichen Sinne durch die Stadtvertretung. Diese Aufgabe fällt dem Gericht zu. Wenn ein Stadtvertreter eine Änderung der Liste wünscht, kann er/sie einen entsprechenden Änderungsantrag bringen, über den dann abzustimmen ist.
Herr Rösler stellt einen Antrag auf Wahl einzelner Personen der Liste. Dazu solle die Liste auf den Tisch und für jeden einzelnen mit ja, nein und enthalten gestimmt werden.
Herr Lorenz weist darauf hin, dass er in seiner Funktion als Bürgermeister verpflichtet wäre, einem entsprechenden Beschluss zu widersprechen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,9 kB
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