27.04.2023 - 6.2 Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Do., 27.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt, dass gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung die Gemeindestraße „Seestraße" ab dem Kreuzungsbereich “Seestraße/ Am Haussee” bis hin zum Wochenendhausgrundstück "Seestraße 30" dem öffentlichen Verkehr, entsprechend beigelegtem Lageplan, gewidmet wird.
Für die Teilflächen aus den Flurstücken 57/43,60/10, 61/6 und 63/8 sowie für das Flurstück 60/12, Flur 9 in der Gemarkung Pragsdorf wird die Widmung mit der Benutzungsart: allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr (gelbe Kennzeichnung in der Übersichtskarte) als verkehrsberuhigter Bereich vorgenommen.
Anlagen zur Vorlage
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