07.06.2023 - 10.5 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 28 "HyGas-Anlage Q...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
- Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard - bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung zu.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,6 MB
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995,1 kB
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8 MB
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4
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1,9 MB
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