12.09.2023 - 6.1 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 12.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:
- Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem Entwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg" Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.
- Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung, Umweltbericht, der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
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