12.09.2023 - 6.1 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem Entwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg" Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung. 

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung, Umweltbericht, der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet "Waldlandschaft Cölpin" zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=29491&selfaction=print