20.03.2024 - 9.6 VB B-Plan Nr. 25 "Solarpark Kiesgrube Cammin" d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:

1.  Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark

Kiesgrube Cammin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 gebilligt.

2.  Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet

zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der

Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor

Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf

hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben

werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.  Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

3

1

 

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Anlagen zur Vorlage