04.06.2024 - 6.1 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 04.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt
- Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“ in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 04/2024, einschl. der Planzeichnung, der Begründung und der EAB.
2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“, einschließlich der Planzeichnung,
Begründung und EAB ist öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt "Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Vorentwurfs, einschl. Begründung und EAB zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
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624,5 kB
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