16.09.2024 - 12.5 Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tä...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Rösler: Vorschlag: 80 % der Höchstsätze aus der Entschädigungsverordnung anzuwenden. Das wären beispielsweise für den Gemeindewehrführer 200 €/Monat und für seinen Stellvertreter 100 €/Monat.

Frau Dörnbrack weist darauf hin, dass bei den Feuerwehrkameraden kein Unterschied zu Vertretern der Kommunalpolitik gemacht werden sollte. Sie empfiehlt den Höchstsatz anzuwenden.

Frau Sievert regt an, die Feuerwehrmitglieder zu befragen, welche Wünsche dort bestehen und nicht pauschal die Entschädigungen zu erhöhen. Es solle geprüft werden, ob Zahlungen an die Feuerwehr nicht auch für Versicherungen möglich sind. Ebenso sei zu prüfen, ob eine Pauschale an die Feuerwehr nicht sinnvoll ist, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Das Thema sollte mit dem Feuerwehrvorstand besprochen werden.

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