14.11.2024 - 6.7 Errichtung von E-Ladesäulen am Markt sowie auf ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Hr. Mietzner erläutert kurz die BV.

 

Hr. Granzow teilt mit, dass bei der Außenanlagenplanung am Bürgerhaus eine E-Ladesäule eingeplant wird.

 

Hr. Weber fragt, ob das anliegende Stromnetz überhaupt die Aufstellung einer Ladesäule auf dem Markt zulässt.

Hr. Frehse teilt mit, dass es so geplant werden kann, dass das bestehende Netz

dieses her gibt, egal welche Kapazitäten anliegen.

Hr. Holey weist darauf hin, dass laufende Kosten zu beachten sind.

 

Hr. Michalek regt an, dass diese BV zurück in die Verwaltung gegeben werden sollte und erneut mit Angabe von Kosten aufzustellen ist.

 

Hr. Herrmann fragt nach Kosten-Nutzen-Analyse.

 Hr. Frehse gibt hierzu Erläuterungen.

 

Hr. Frehse fragt nach, ob Stadt berechtigt ist, Strom zu verkaufen?

 Antwort: Dieser Sachverhalt wird seitens der Verwaltung geprüft.

 

Hr. Ludwig bittet darum, dass gerade auf der Burg die Rentabilität einer E-Ladesäule nicht im Vordergrund stehen sollte. Hier sollte der Vorteil für den Tourismus bedacht werden.

 

Hr. Mietzner folgert und legt fest, dass die BV zurückgegeben wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard fasst den Grundsatzbeschluss, am Marktplatz sowie auf dem Parkplatz der Burganlage E-Ladesäulen zu errichten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierfür Fördermöglichkeiten bzw. die entsprechende Finanzierung zu prüfen. Entsprechende Haushaltsmittel sind, wenn eine Realisierung finanziell möglich ist in den Haushalt 2026 aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Die BV soll zurück an die Verwaltung verwiesen werden.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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