26.05.2025 - 7.2.2 Zuordnung Verkehrsflächen Bahnhofstraße

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard beschließt die unentgeltliche Annahme folgender Teilflächen im Rahmen einer Zuordnung nach § 2 VZOG:

 Teilfläche des Flurstücks Nr. 124

 Teilfläche des Flurstücks Nr. 91/1

in der Flur 7, Gemarkung Burg Stargard mit je einer Fläche von 821 m² und 2.115 m².

 

Die Stadt Burg Stargard trägt die Kosten der Vermessung und der Vertragsabwicklung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, sämtliche zur Durchführung der Grundstückszuordnung erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Vermessung, Vertragsabschluss und Eintragung) einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage